Universität Ulm
Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung
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Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften

Häufige Fragen

Auf dieser Seite haben wir durch unsere Studierenden häufig an uns gerichtete Fragen zusammengestellt und mit entsprechenden Antworten versehen. Wir sind bemüht, diese Zusammenstellung ständig aktuell zu halten und um neue Fragen und Antworten zu ergänzen. Die nachfolgende Liste soll Ihnen eine Hilfestellung im Rahmen Ihres Studiums bieten und es Ihnen ermöglichen, von den durch Ihre Kommilitonen gestellten Fragen und den durch uns gegebenen bzw. recherchierten Antworten zu profitieren. Bitte prüfen Sie daher, bevor Sie eine Anfrage an unsere Mitarbeiter richten, ob Ihr Anliegen nicht durch die Ausführungen auf dieser Seite bereits beantwortet werden kann, um zusätzlichen Arbeitsaufwand für Sie und uns zu vermeiden.

Alle Informationen auf dieser Seite haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Dennoch können wir nicht ausschließen, dass Informationen fehlerhaft oder veraltet sein können. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass wir für Ihnen aus eventuell fehlerhaften Informationen entstandene Schäden keinerlei Verantwortung oder Haftung übernehmen können. Die Ausführungen beziehen sich - so weit nicht explizit anders angegeben - auf den Studiengang Wirtschaftswissenschaften. Es wurde die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Ulm für den Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaften vom 17. Dezember 2003 sowie die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordung für den Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm vom 22.07.2010 zugrunde gelegt.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir die Fragen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Weitere Informationen rund um das Thema "Prüfungen" finden Sie auch auf den Seiten des Studiensekretariates und des Prüfungsausschusses Wirtschaftswissenschaften.

Kategorien



Klausuren und mündliche Prüfungen

1. Teilnahmevoraussetzungen bei einer Scheinklausur

Frage

Ich höre eine Lehrveranstaltung des Instituts für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (z.B. ABWL II), in der ich im Rahmen meines Studiums nur einen Leistungsnachweis („Schein“) erwerben muss. Gibt es spezielle Voraussetzungen für eine Klausurteilnahme?

 

Antwort

Einzelheiten zu den Voraussetzungen für eine Klausurteilnahme finden Sie stets auf der entsprechenden Lehrveranstaltungsseite (Menüpunkt „Lehre“) im Abschnitt „Klausur“ unter dem Link „Lehrveranstaltungs- und Prüfungsrichtlinien“. In der Regel ist immer eine rechtzeitige Anmeldung zur Klausur per E-Mail an den Mitarbeiter des Instituts, der die jeweilige Lehrveranstaltung betreut, erforderlich. In einigen Lehrveranstaltungen wird zusätzlich das Erreichen von 50% der Übungspunkte als Teilnahmevoraussetzung verlangt.

2. Anmeldung zu einer Modul- resp. Modulteilprüfung im Bachelor oder Master bzw. zu einer Teilprüfung des Vordiploms oder Diploms

Frage

Wo und wann muss ich mich zu einer Klausur anmelden, wenn es sich um eine Modul- resp. Modulteilprüfung im Bachelor oder Master bzw. um eine Teilprüfung des Vordiploms oder Diploms (also nicht um eine „Scheinklausur“) handelt?

 

Antwort

In einem solchen Fall erfolgt die Anmeldung direkt über das Studiensekretariat (je nach Studiengang entweder beim Studiensekretariat oder über das HISQIS Online-Portal). Die Anmeldefrist endet in der Regel spätestens drei Kalendertage vor dem Prüfungstermin, in Einzelfällen (z.B. durch Feiertage) sind Abweichungen jedoch möglich. Eine zusätzliche Anmeldung an unserem Institut ist nicht erforderlich, da das Studiensekretariat die Anmeldelisten an uns übermittelt.

3. Anmeldung zu einer Wiederholungsklausur

Frage

Muss ich mich, wenn ich eine Klausur als Modul- resp. Modulteilprüfung im Bachelor oder Master bzw. als Teilprüfung des Vordiploms oder Diploms schreibe, für eine Teilnahme an der Wiederholungsklausur erneut anmelden?

 

Antwort

In einem solchen Fall erfolgt die Anmeldung ebenfalls direkt über das Studiensekretariat (je nach Studiengang entweder beim Studiensekretariat oder über das HISQIS Online-Portal). Die Anmeldefrist endet in der Regel spätestens drei Kalendertage vor dem Prüfungstermin, in Einzelfällen (z.B. durch Feiertage) sind Abweichungen jedoch möglich. Eine zusätzliche Anmeldung an unserem Institut ist nicht erforderlich, da das Studiensekretariat die Anmeldelisten an uns übermittelt. Der zuständige Sachbearbeiter des Studiensekretariats ist Herr Georgi.

4. Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung

Frage

Wie muss ich vorgehen, um mich zu einer mündlichen Prüfung anzumelden?

 

Antwort

Setzen Sie sich bitte mit unserem Sekretariat in Verbindung, um einen Prüfungstermin für Sie zu vereinbaren. Geben Sie dabei an, aus welchem Grund Sie eine mündliche Prüfung ablegen möchten/müssen, so dass wir feststellen können, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine mündliche Prüfung gegeben sind. Melden Sie sich danach direkt über das Studiensekretariat (je nach Studiengang entweder beim Studiensekretariat oder über das HISQIS Online-Portal) für die mündliche Prüfung an. Die Anmeldefrist endet in der Regel spätestens drei Kalendertage vor dem Prüfungstermin, in Einzelfällen (z.B. durch Feiertage) sind Abweichungen jedoch möglich. Sie erhalten bei der Anmeldung im Studiensekretariat einen Zulassungsschein, den Sie direkt zu ihrer mündlichen Prüfung mitbringen.

5. Klausurteilnahme trotz verfehlter Punktehürde im Übungsbetrieb

Frage

Für die Teilnahme an einer Scheinklausur wurde das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Übungspunkten vorausgesetzt. Ich habe diese Punktehürde nur knapp verfehlt. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch an der Klausur teilzunehmen?

 

Antwort

Nein. Wenn eine Punktehürde festgelegt wurde, so ist diese auch bindend und kann im Nachhinein leider nicht abgesenkt werden. Würde dies gemacht, so hätten wiederum andere Studierende die abgesenkte Punktehürde nur knapp verfehlt und könnten mit demselben Argument eine Zulassung zur Klausur verlangen. Aus diesem Grund müssen wir an einer bestimmten Stelle eine Grenze festlegen und diese dann – in Ihrem, in unserem sowie im Interesse Ihrer Kommilitonen – auch einhalten.

6. Bewertung von am PC erstellten Lösungen von Übungsaufgaben

Frage

Für die Teilnahme an einer Scheinklausur wurde das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Übungspunkten vorausgesetzt. Für die Bewertung werden jedoch nur handschriftlich angefertigte Lösungen der Übungsaufgaben zugelassen. Warum?

 

Antwort

Leider haben wir in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen mit am PC erstellten Lösungen gemacht. Es wurde eine angefertigte Lösung teilweise bis zu zehn Mal ausgedruckt und unter verschiedenen Namen zur Wertung bei uns eingereicht. Da wir jedoch nur für selbst angefertigte Lösungen Punkte vergeben und nicht die personellen Ressourcen vorhalten können, um mehrere hundert Lösungsblätter nach möglichen Plagiaten zu durchsuchen, haben wir uns für einige Lehrveranstaltungen zu diesem Schritt entschieden, obgleich wir uns der Tatsache bewusst sind, dass das Verhalten einiger weniger Studierender dadurch Einschränkungen für die ehrlichen Übungsteilnehmer mit sich bringt.

7. Mündliche Zweitwiederholung

Frage

Ich habe die reguläre Klausur und die Wiederholungsklausur zu einer Lehrveranstaltung Ihres Instituts nicht bestanden. Ist es möglich, die Zweitwiederholung im Anschluss daran in Form einer mündlichen Prüfung durchzuführen?

 

Antwort

Nein. In vielen Fällen ist dies durch die Prüfungsordnung nicht gestattet. Auch in Fällen, in denen die Prüfungsordnung eine mündliche Zweitwiederholung gestatten würde, sehen wir aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studierenden davon ab.

8. Mündliche Ergänzungsprüfung

Frage

Ich habe auch die Wiederholungsklausur zu einer Lehrveranstaltung Ihres Instituts nicht bestanden. Die Prüfungsordnung meines Studienganges sieht für diesen Fall eine mündliche Ergänzungsprüfung vor. Wird diese von Ihnen abgenommen?

 

Antwort

Selbstverständlich nehmen wir in Studiengängen, in denen dies durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, auch mündliche Ergänzungsprüfungen ab. Behalten Sie bitte eigenverantwortlich die hierfür vorgesehenen Fristen im Auge und vereinbaren Sie rechtzeitig mit unserem Sekretariat einen Prüfungstermin.

9. Gegenstand einer mündlichen Ergänzungsprüfung

Frage

Was ist Gegenstand einer solchen mündlichen Ergänzungsprüfung?

 

Antwort
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann sich grundsätzlich auf alle im Rahmen der zu prüfenden Lehrveranstaltung behandelten Themengebiete erstrecken. Eine – an manchen Lehrstühlen praktizierte – Beschränkung der Fragen auf die im Rahmen der Klausur falsch beantworteten Aufgaben ist nicht vorgesehen.

10. Prüfungsrücktritt aufgrund von Krankheit

Frage

Aufgrund von Krankheit kann ich an einer Klausur, zu der ich mich angemeldet hatte, nicht teilnehmen. Welche Unterlagen muss ich wo einreichen, damit die Klausur nicht mit 5,0 bewertet wird?

 

Antwort

Damit der zuständige Prüfer Ihnen einen Rücktritt von der Klausur aufgrund von Krankheit genehmigen und damit eine Bewertung Ihrer Klausur mit der Note 5,0 vermeiden kann, müssen Sie bei Scheinklausuren die ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit beim für Ihre Lehrveranstaltung zuständigen Übungsleiter in unserem Sekretariat einreichen. Bei einer Klausur als Modul- resp. Modulteilprüfung ist die ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit beim für Sie zuständigen Sachbearbeiter des Studiensekretariates einzureichen. Bitte beachten Sie, dass laut Vorgabe des Studiensekretariates ein „normales“ ärztliches Attest als nicht ausreichend angesehen und daher nicht akzeptiert wird. Der für Sie einfachste Weg ist daher, das vom Studiensekretariat bereitgestellte Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit herunterzuladen, von Ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben zu lassen und anschließend bei einer der o.g. Personen einzureichen. Durch einen Arztbesuch spätestens am Tag der Klausur sowie eine unverzügliche Einreichung des bestätigten Formulars stellen Sie sicher, dass sie die Anerkennung Ihrer Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfer nicht gefährden.

11. Notenskala bei schriftlichen Arbeiten

Frage

Welche Notenskala wenden Sie zur Beurteilung von Klausuren an?

 

Antwort

In der Regel verwenden wir zur Bewertung von schriftlichen Arbeiten die folgende Notenskala:

von % bis % Note
100 95 1,0
94 90 1,3
89 85 1,7
84 80 2,0
79 75 2,3
74 70 2,7
69 65 3,0
64 60 3,3
59 55 3,7
54 50 4,0
49 0 5,0

In Einzelfällen findet auch eine adaptierte Bewertungsskala Anwendung.

 

Seminar

12. Anmeldung für ein Seminarthema

Frage

Ich möchte mich für ein Seminarthema Ihres Lehrstuhls anmelden. Wie muss ich dazu vorgehen?

 

Antwort

Ermitteln Sie bitte über die Homepage-Seite des Sie interessierenden Seminars den Termin für die Vergabe der Seminarthemen. In der Regel erfolgt die Vergabe der Bachelor-, Master- und Diplomseminararbeiten aller Institute des Studiengangs Wirtschaftswissenschaften zum selben Zeitpunkt am Ende des vorherigen Vorlesungszeitraums. Im Rahmen der Themenvergabe wird das genauere Prozedere für die Zuteilung der Themen an die Interessenten erläutert. Grundsätzlich kann jedes Thema von zwei Studierenden bearbeitet werden, wobei im Falle von mehr als zwei Interessenten für ein Thema ein Losverfahren zur Anwendung kommt.

13. Bewerbung für ein Seminarthema ohne Anwesenheit bei der Themenvergabe

Frage

Aus wichtigem Grund kann ich zu dem von Ihnen angekündigten Termin für die Seminarthemenvergabe nicht erscheinen. Kann ich mich bereits vorab für ein Thema anmelden oder mich vertreten lassen?

 

Antwort
Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich bereits vor dem offiziellen Termin für die Themenvergabe um ein Seminarthema zu bewerben. Aus Gründen der Chancengleichheit vergeben wir Themen nur an anwesende Personen. Sie können jedoch einen Vertreter zur Themenvergabe entsenden, der sich in Ihrem Namen um ein Thema bewirbt. Bitte beachten Sie, dass dieser Vertreter sich nicht gleichzeitig selbst um ein Thema bewerben und außer Ihnen auch keine weiteren Personen vertreten darf – pro anwesender Person kann maximal ein Thema vergeben werden.

14. Bewerbung für ein Seminarthema im Nachgang zur Themenvergabe

Frage

Ich habe den angekündigten Termin für die Seminarthemenvergabe versäumt bzw. konnte aus wichtigem Grund nicht erscheinen. Kann ich mich auch im Nachgang noch für ein Thema bewerben?

 

Antwort

Sollte es noch freie Seminarplätze geben, können Sie auch im Nachgang zur Themenvergabe noch ein Thema zur Bearbeitung erhalten. Sprechen Sie bitte einen unserer Mitarbeiter an, um zu erfahren, welche Themen gegebenenfalls noch vergeben werden können. Die Abgabefrist für die Seminararbeit verlängert sich durch eine verspätete Anmeldung allerdings nicht.

15. Bewertung von Seminarleistungen

Frage

Welche Aspekte finden bei der Bewertung der Seminarleistung Berücksichtigung?

 

Antwort

Grundsätzlich sind sowohl Ihre schriftliche Ausarbeitung als auch Ihre Präsentation im Rahmen der Vortragsveranstaltung Gegenstand der Beurteilung Ihrer Seminarleistung. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Beurteilungskriterien sehen Sie sich bitte unseren Beurteilungsbogen an, der Bestandteil unserer Arbeitshinweise zur inhaltlichen und formalen Ausgestaltung und Präsentation von Seminar- und Diplomarbeiten sowie von Bachelor- und Masterarbeiten ist.

Schwerpunktfach "Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung"

16. Regelmäßige Vorlesungen im Schwerpunktfach

Frage

Welche Lehrveranstaltungen werden im Schwerpunktfach „Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung“ regelmäßig angeboten bzw. wie viele davon muss ich hören?

 

Antwort

Unsere Seite Lehre sowie unsere Lehrstuhlbroschüre verschaffen Ihnen einen genauen Überblick über das Lehrprogramm im Schwerpunktfach „Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung". Wie Sie dort sehen können, können Sie als Studierender im Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaften durch die regelmäßig angebotenen Vorlesungen in Summe maximal 48 Leistungspunkte (LP) erlangen. Da die Prüfungsordnung den Erwerb von 28 LP im Schwerpunktfach vorschreibt, haben Sie also einen Spielraum von 20 LP, um sich zu spezialisieren. Theoretisch könnten Sie also auf eine beliebige Vorlesung oder eine beliebige Kombination zweier Vorlesungen, die zusammen nicht mehr als sechs LP einbringen, verzichten. Beachten Sie jedoch, dass die Vorlesungen teilweise aufeinander aufbauen und in den weiterführenden Veranstaltungen zumindest der Stoff aus den Vorgängervorlesungen als bekannt vorausgesetzt wird. Studierende des Bachelorstudiengangs haben im Schwerpunktfach 18 LP zu erwerben. Das Institut für Rechungswesen und Wirtschaftsprüfung bietet regelmäßig Lehrveranstaltungen im Umfang von 19 LP an. Die Anzahl der von Masterstudierenden zu erreichenden Leistungspunkte richtet sich nach der Anzahl der gewählten Schwerpunktfächer. Bei der Wahl von nur einem Schwerpunktfach sind in diesem insgesamt mindestens 35 LP zu erbringen und bei der Wahl von zwei Schwerpunktfächern insgesamt mindestens 42 LP. Durch die kontinuierlich angebotenen Lehrveranstaltungen des Instituts für Rechungswesen und Wirtschaftsprüfung können insgesamt 36 LP erzielt werden.

17. Aufeinander aufbauende Vorlesungen

Frage

Auf den Lehrveranstaltungs-Homepages vieler Lehrveranstaltungen im Schwerpunktfach ist unter dem Punkt „Voraussetzungen“ eine andere Lehrveranstaltung des Instituts genannt. Bedeutet dies, dass ich eine Prüfung in dieser Veranstaltung bestanden haben muss, um an der Prüfung zur darauf aufbauenden Lehrveranstaltung teilnehmen zu können?

 

Antwort

Nein. Hinsichtlich einer Prüfungsteilnahme werden Sie durch die Angaben unter dem Punkt „Voraussetzungen“ nicht eingeschränkt. Wenn eine Lehrveranstaltung als Voraussetzung für eine weiterführende Veranstaltung angegeben ist, so ist dies lediglich so zu verstehen, dass der in der als Voraussetzung genannten Lehrveranstaltung behandelte Stoff benötigt wird, um der weiterführenden Veranstaltung folgen zu können bzw. in deren Rahmen als bekannt vorausgesetzt wird. Selbstverständlich können Sie sich diesen Stoff aber beispiels-weise auch im Rahmen eines Literaturstudiums aneignen und direkt an der Klausur zur weiterführenden Lehrveranstaltung teilnehmen.

 

Bachelor-, Master-, und Diplomarbeiten

18. Mögliche Themen für Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten

Frage

Ich möchte am Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung meine Bachelor-, Master- bzw. Diplomarbeit schreiben. Wie muss ich dazu vorgehen und welche Themengebiete kommen für eine Diplomarbeit in Frage?

 

 

Antwort

Vereinbaren Sie über unser Sekretariat zunächst einen Gesprächstermin mit Herrn Professor Marten. Sollten Sie eigene Vorstellungen hinsichtlich eines Themas Ihrer Abschlussarbeit haben, sprechen Sie dies an. Wir nehmen solche Vorschläge gerne auf und prüfen im Einzelfall, ob diese sich unserer Ansicht nach für die Erstellung einer Abschlussarbeit eignen. Sollten Sie sich noch keine Gedanken über ein mögliches Thema gemacht haben, so unterbreiten wir Ihnen gerne einen entsprechenden Vorschlag. Grundsätzlich kann ein Thema aus allen Bereichen des Rechnungswesens und der Wirtschaftsprüfung oder aus Schnittstellenbereichen zu anderen Disziplinen (z.B. Corporate Finance) stammen. Einen Eindruck von möglichen Themen können Sie anhand der Liste der bisher an unserem Institut verfassten Diplomarbeiten gewinnen. Speziell für Bachelorarbeiten bieten wir eine Vorschlagsliste mit Themen an.

19. Fristen in Zusammenhang mit den Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten

Frage

Welche Fristen muss ich bei der Erstellung der Diplomarbeit beachten und wo muss ich meine Diplomarbeit anmelden?

 

Antwort

Im Studiengang Wirtschaftswissenschaften ist die Anfertigung der Diplom- und Masterarbeit spätestens drei Monate nach Ablegen der letzten Prüfung bzw. Modulprüfung zu beginnen. Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist spätestens acht Wochen nach dem erfolgreichen Ablegen der letzen Modulprüfungen zu stellen. Die Zeit von der Zulassung bis zur Abgabe beträgt bei Bachelorarbeiten drei Monate, bei Diplomarbeiten vier Monaten und bei Masterarbeiten sechs Monate. Haben Sie sich dazu entschlossen, Ihre Diplomarbeit an unserem Lehrstuhl zu schreiben und sich für ein Thema entschieden, füllen Sie zunächst ein internes Anmeldeformular aus. Die nach Maßgabe der Prüfungsordnung obligatorische Anmeldung führen Sie eigenverantwortlich über das Sekretariat des Prüfungsausschusses (Frau Fink) unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen durch. Verlängerungsfristen regelt die Rahmenordnung. Sollten Sie nicht Wirtschaftswissenschaften studieren, gelten für Sie selbstverständlich die Regelungen und Fristen Ihrer Prüfungsordnung.

20. Präsentation der Bachelor-, Master- bzw. Diplomarbeit

Frage

Muss ich meine Bachelor-, Master- bzw. Diplomarbeit im Rahmen einer Präsentation verteidigen?

 

Antwort

Eine mündliche Prüfung über Ihre Bachelor-, Master- bzw. Diplomarbeit ist in der Prüfungsordnung Wirtschaftswissenschaften nicht vorgesehen, d.h. eine Präsentation Ihrer Arbeit ist nicht verpflichtend.

 

Praktikum und Berufseinstieg

21. Betreuung des Pflichtpraktikums

Frage

Für die Anerkennung meines zu leistenden Pflichtpraktikums im Studiengang Wirtschaftswissenschaften durch den Prüfungsausschuss benötige ich einen mich betreuenden Professor, der vor Antritt meines Praktikums ein Beratungsgespräch mit mir führt und die erforderlichen Formulare unterzeichnet. An wen kann ich mich wenden?

 

Antwort

Gerne übernimmt Herr Professor Marten die Betreuung Ihres Praktikums. Vereinbaren Sie bitte über unser Sekretariat einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Herrn Professor Marten und bringen Sie die zu unterzeichnenden Unterlagen zu diesem mit.

22. Vermittlung von Praktikumsplätzen und Berufseinstiegsmöglichkeiten

Frage

Können Sie mich bei der Suche nach einem Praktikumsplatz oder einer Berufseinstiegsmöglichkeit unterstützen?

 

Antwort

Als speziellen Service für unsere Studierenden haben wir eine Datenbank mit Praktikumsstellen und Berufseinstiegsmöglichkeiten erstellt. Wir sind bemüht, diese aktuell zu halten und ständig zu erweitern. Ferner befindet sich am Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung ein schwarzes Brett, auf dem diese Anzeigen händisch ausgehängt werden. Sollten Sie unser Schwerpunktfach "Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung" studieren und Interesse an einem Praktikum oder einem Berufseinstieg im Bereich der Wirtschaftsprüfung haben, bieten wir Ihnen an, Ihre Bewerbungsunterlagen - entsprechende Prüfungsleistungen vorausgesetzt - zusammen mit einem Empfehlungsschreiben an Gesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, weiterzuleiten. Sprechen Sie diesbezüglich bitte einen Mitarbeiter des Instituts an.

Diverses

23. Mitarbeit am Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung

Frage

Ich habe Interesse, am Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung als studentische Hilfskraft mitzuarbeiten. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

 

Antwort
Grundsätzlich sind wir immer daran interessiert, engagierte, motivierte und fachlich qualifizierte Studierende als Hilfskräfte an unserem Institut zu beschäftigen. Sprechen Sie einen unserer Mitarbeiter oder Herrn Professor Marten an, um zu erfahren, inwieweit Bedarf an weiteren Hilfskräften besteht. Gegebenenfalls bitten wir Sie dann, uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu überlassen oder laden Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein.